Auszug aus der Stzung der KED Paderborn
§ 3 Mitgliedschaft in der KED-Paderborn
(1) Mitglieder können einzelne natürliche Personen werden, die bereit sind, sich für die Aufgaben der KED-Paderborn einzusetzen (persönliche Mitglieder).
(2) Die Schulpflegschaften an Katholischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Bekenntnisschulen im Erzbistum Paderborn können den Beitritt der Elternschaft der Schule zur KED-Paderborn beschließen.
(3) Statt eines Beitritts nach Abs. 2 können Schulpflegschaften an Katholischen Schulen in freier Trägerschaft und öffentlichen Bekenntnisschulen im Erzbistum Paderborn die KED-Paderborn mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung, Ende der Delegation (siehe § 5 Abs. (1)) oder Ausschluss.
(5) Über den Ausschluss, der nur aus wichtigem Grund zulässig ist, entscheidet der Vorstand nach Anhörung des betroffenen Mitglieds bzw. der betroffenen Elterngruppe. Die Entscheidung ist schriftlich mitzuteilen.
(6) Die genannten Erklärungen bedürfen der Schriftform.